FAQ: Grundsteuer 2022

Grundsteuer allgemein

Was ist Grundsteuer?

Kurz: Diese Steuer zieht der Staat für Grundeigentum ein.

Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die nicht auf dem Einkommen basiert, sondern sich auf den Wert des Eigentums (Grundstück, Immobilie, etc.) bezieht. Sie ist jährlich zu entrichten und kann auf MieterInnen umgelegt werden.

Warum muss ich das machen?

Kurz: Der Staat möchte Grundsteuern bundesweit fairer ansetzen und braucht dazu alle Daten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied vor einigen Jahren, dass die Grundsteuer, wie sie geregelt war, gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes) verstößt. Gleichartige Grundstücke kamen aufgrund der alten Bewertungsmethoden zu unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen und benachteiligten so EigentümerInnen. Deswegen soll ein neues, “faires” Bewertungsmodell gefunden werden, was über die Grundsteuerreform abgebildet wird.

Um die Werte für die neue Berechnung festzustellen, ist eine Grundsteuererklärung in Form einer Feststellungserklärung im Zeitraum vom 01.07.-31.01.2023 zu erstellen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die daraus resultierende Steuerlast wird dann ab dem Jahr 2025 fällig. Bis dahin gilt noch das alte System.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Kurz: Bußgeld & Erklärung nachreichen.

Die Abgabenordnung, quasi das „Grundgesetz des Steuerrechts”, behält sich für die verspätete Abgabe einer Steuerklärung die Möglichkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages vor (§152 AO). Sollte es zu einem geschätzten Steuerbescheid kommen, ist die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung dadurch nicht erledigt. Daher muss eine Steuererklärung eingereicht werden.

Wann muss ich handeln?

Die Feststellungserklärung muss vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Du kannst sie aber vorher erstellen oder erstellen lassen.

Wie kann ich die Feststellungserklärung machen?

Kurz: Selbständig über ELSTER bzw. ein Programm mit Elster-Schnittstelle oder durch Dritte, z.B. eine Steuerberatung. Immer digital.

Die Grundsteuererklärung muss in digitaler Form eingereicht werden. Hierfür reicht nicht der Mailversand. Die Steuererklärung ist authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Dies kann durch Anforderung eines Elster-Zertifikats oder durch Beauftragung einer Steuerberatung erledigt werden.

Welche Unterlagen sind nützlich bzw. benötige ich für die Vorbereitung?

  • Grundbuchauszug (Diesen erhältst Du beim zuständigen Amtsgericht)
  • Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
  • Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Kauf- und Darlehensverträge
  • Flurkarte (Diese bekommst Du beim entsprechenden Kataster- bzw. Vermessungsamt)
Welche Angaben sind erforderlich? (Grundsteuer B)

Welche Grundsteuerarten gibt es?

Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B umfasst das Grundvermögen, somit gehören hierzu die unbebauten und bebauten Grundstücke.

Was ist die Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes?

Wohnflächen sind die Grundflächen der Räume, welche ausschließlich zu dieser Wohnung zuzurechnen sind (dazu gehört auch ein häusliches Arbeitszimmer oder ein Abstellraum). Bei Nutzflächen zählen dabei auch Räume hinzu, die betrieblichen Zwecken dienen, nicht als Wohnraum genutzt werden oder die sich außerhalb der Wohnung befinden (z.B. Keller, Dachboden, Garage oder Heizungsräume).

Diese Angaben findest du in deinem Kaufvertrag oder im Bauplan.

Für nachstehende Räume und Flächen gibt es grundsätzlich folgende Sonderregelungen:

  • Balkone und Terrassen: 25 % gehören zur Wohnfläche
  • Wintergärten und Schwimmbäder:
    • 50 % gehören zur Wohnfläche, wenn zu allen Seiten geschlossen
    • 100 % gehören zur Wohnfläche, wenn sie beheizt sind
  • Treppen:
    • Mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche
    • Weniger als drei Stufen = 100 % gehören zur Wohnfläche

Sonderfall Dachgeschosswohnungen:

  • Raumhöhe größer als 2 Meter = 100 % gehören zur Wohnfläche
  • Raumhöhe größer als 1 Meter, aber kleiner als 2 Meter = 50 % gehören zur Wohnfläche
  • Raumhöhe kleiner als 1 Meter = gehört nicht zur Wohnfläche
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Eigentümerwechsel ist nur entscheidend, wer am Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundstücks war. Findet im Laufe des Jahres 2022 ein Eigentümerwechsel statt, müsste demzufolge der „alte“ Eigentümer die Grundsteuererklärung abgeben.

Wer muss die Erklärung abgeben, wenn mehrere Personen Anteile an einem Grundbesitz haben?

Nur ein Miteigentümer muss die Grundsteuererklärung einreichen. Dabei ist es euch freigestellt, wer dies tut. In jedem Fall müssen jedoch alle anderen Miteigentümer angegeben werden.

Sofern keine Empfangsvollmacht erteilt wurde, erhalten alle Miteigentümer einen Bescheid vom Finanzamt.

Grundsteuer mit nemotax

Bearbeitet nemotax alle Grundsteuerarten?

Kurz: Nein, nur Grundsteuer B.

Grundsteuer B ist unser Ding. Wir bearbeiten weder Feststellungserklärungen zu Grundsteuer A, „Land- und Forstbetriebe“, noch zu Grundsteuer C „Baulandsteuer“.

Welche Daten müssen mir als EigentümerIn für die Erklärung vorliegen?

Kurz: Aktenzeichen vom letzten Grundsteuerbescheid, Wohnfläche vom Kaufvertrag/Grundriss, Grundbuchauszug mit diversen Infos vom Grundbuchamt

Das Grundsteuer-Aktenzeichen ist dasselbe wie das Einheitswert-Aktenzeichen. Es ist quasi die Steuernummer der Grundsteuererklärung. Deswegen muss jedes einzelne Grundstück, bzw. Immobilie/Wohnung eine eigene Steuererklärung eingereicht werden. Es ist nicht möglich, die Summen zusammenzufassen und unter einem Aktenzeichen zu melden.

Generell ist der letzte Grundsteuerbescheid hilfreich, da Du hier das Aktenzeichen gleich griffbereit hast.

Was du sicher brauchst:

Im Kaufvertrag oder einem Grundriss kann die Wohnfläche gefunden werden. Um die Fläche des Grundstücks zu erfahren, raten wir Dir bei Deinem zuständigen Grundbuchamt (wichtig ist der Ort, wo das Grundstück liegt) einen entsprechenden, aktuellen Grundbuchauszug anzufordern. Die hierauf stehenden Informationen solltest Du griffbereit haben (Flurnummer, Gemarkung etc.). Vorsicht: das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und die machen auch „Gerichtsferien”, sodass es zu Verzögerungen kommen kann. Kümmere Dich also rechtzeitig darum.

Was gehört alles zur „Wohnfläche“?

Mit Wohnfläche ist tatsächlich die Fläche gemeint, die als „bewohnbar” verstanden werden kann. Nicht dazugezählt werden:

- Kellerräume und der Dachboden, sofern sie reine Lagerräume sind.

- Garagen und Tiefgaragenflächen, wenn sie nicht als Wohnraum genutzt werden können.

- häusliche Arbeitszimmer (100%), Wintergärten und Schwimmbäder (je 50%) sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen (i.d.R. je 25%)

Was kostet es bzw. wie berechnet sich das Honorar?

Die Preise für unsere Leistungen orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung. Bei Abweichungen kommen wir gesondert auf Dich zu. Zudem verbessert der intelligente Einsatz von Technologie die Effizienz erheblich. Die so entstehende Digitalisierungsdividende teilen wir fair mit unseren MandantInnen.

Welche Bezahlmethoden gibt es im nemotax Shop?

Du kannst bei uns mit Kreditkarte oder über PayPal bezahlen.

Wie sicher ist das?

Wir sind eine deutsche Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt, die Dich bei Deiner steuerlichen Pflicht unterstützt. Unser Expertenteam hat eine langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und im Steuerrecht.

Durch die Tatsache, dass neben unserem Steuerberater auch ein Rechtsanwalt in der Geschäftsführung mitwirkt, stellen wir sicher, dass Du die vollständige und vertrauenswürdige Leistung erhältst, die Du erwartest und verdienst.

Was ist die nemotax-Garantie?

Wir garantieren Dir die steuerlich geprüfte und fristgerechte Einreichung Deiner Grundsteuererklärung mit dem Zusatz, dass der Feststellungsbescheid anschließend auch mit den eingereichten Zahlen abgeglichen wird. Sollten wir dann sehen, dass ein Einspruch gegen den Bescheid Sinn ergibt, erhältst du von uns kurzfristig eine Einschätzung.

Wer ist nemotax?

Hier findest du alle Infos über uns.

Hast Du weitere Fragen? Schreib uns gerne eine Mail an nemo@nemotax.de

Grundsteuer-Service von nemotax & geprüften Hausverwaltungen

Wie kann man als Hausverwaltung mitmachen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf über nemo@nemotax.de. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren KundInnen einen guten Service beim Thema Grundsteuern anbieten können.