Grundsteuer-Service für Hausverwaltungen

Dürfen Hausverwaltungen Grundsteuererklärungen für ihre EigentümerInnen abgeben?

Grundsätzlich ist die Abgabe von Steuererklärungen nur den Steuerpflichtigen vorbehalten. Durch eine Mandatierung können jedoch auch Rechtsanwälte und Steuerberatungen die Abgabe tätigen. Verwirrung gibt es in Sachen Feststellungserklärung zur Grundsteuer: Hausverwaltungen dürfen unterstützend tätig werden. Wie eine Unterstützung konkret ausfallen darf, ist nicht ferner definiert.

Sinnvoll wäre es allemal, denn Hausverwaltungen haben meist fast alle Daten vorliegen, die es für die Erklärungen braucht.

Mit nemotax möchten wir die Lücke zwischen der Verfügbarkeit der relevanten Daten und Einreichung der Erklärung schließen. Der Vorteil für Hausverwaltungen: Sie reagieren kundenorientiert und bieten Lösungen, die wirklich weiterhelfen.

Der kundenorientierte Grundsteuer-Service

Um EigentümerInnen die meiste Arbeit abzunehmen, arbeiten wir von nemotax mit Hausverwaltungen Hand in Hand. Teilnehmende Hausverwaltungen übersenden uns die relevanten Daten der zu erklärenden Immobilie. Unser Steuerberater erstellt die Erklärung auf Basis dieser Daten und führt eine Plausibilitätsprüfung durch. Wenn alle Daten stimmig sind, wird die Erklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Inkludiert ist zudem die Prüfung des Feststellungsbescheids.

Wie läuft das ab?

1. Vorgespräch zur Kooperation

Bevor es losgehen kann, findet ein Gespräch mit nemotax und Ihrer Hausverwaltung statt, um alle technischen und vertraglichen Faktoren abzuklopfen. Sind die Details geklärt, kann die Zusammenarbeit starten.

2. Informieren Sie Ihre EigentümerInnen

Wir empfehlen, dass Sie Ihre KundInnen mit einer Rundmail über das Angebot informieren. Dazu stellen wir Ihnen gerne Textbausteine zusammen, die Ihnen bei der Ansprache Ihrer EigentümerInnen als Orientierung dienen können.

3. Beauftragung

Die Beauftragung des Steuerberaters geht ganz einfach online. Wir erstellen einen individuellen Buchungslink für die EigentümerInnen, den die Hausverwaltung direkt in Ihre Kommunikation einbinden kann.

4. Datenbereitstellung

Mit der Beauftragung werden Sie als Hausverwaltung benachrichtigt und darum gebeten, alle relevanten Daten zusammenzutragen und sie uns zu übermitteln.

Bis hierhin reicht Ihre Zuständigkeit der Datenaufbereitung und -bereitstellung. Ab hier übernehmen wir durch die Erstellung der Erklärung und die steuerliche Prüfung der Daten. Anschließend übermittelt unser Steuerberater die Feststellungserklärung an das Finanzamt und prüft den eingehenden Bescheid.

5. Abrechnung

Die Details zur Vergütung der Datenaufbereitung und -bereitstellung werden im Vorgespräch thematisiert.

Haben Sie Fragen oder möchten mitmachen? Sprechen Sie uns gerne an!

Operations Managerin: Saskia Hylla

E-Mail: nemo@nemotax.de

Über nemotax

Zunächst mal sind wir eine Kanzlei mit erfahrenen Experten und klarer Mission. Steuerberater Florian Enders bringt über 14 Jahre Erfahrung aus der Steuerwelt mit, Rechtsanwalt Julian Tietze ist seit über 10 Jahren erfolgreich anwaltlich tätig. Wir haben ein großartiges Team, welches uns in unserer Mission unterstützt.

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